Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 17, Anwesend: 24

Beschlüsse:

 

Der Aufstellung eines Bebauungsplans für den südlichen Bereich des Bergwegs wird zugestimmt. Gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB wird die Aufstellung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bergweg – südlicher Bereich“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 2694/2; 2694/22; 2695; 2696; 2760; 2759; 2758; 2790/1; 2788 und 2785 der Gemarkung Erlenbach gemäß vorliegendem Lageplan.

 

Der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14ff BauGB wird beschlossen.