Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Beschluss:

 

Gemäß Artikel 32 Abs. 2 Satz 1 GO werden, unabhängig von den in der weitergeltenden Geschäftsordnung geregelten Zuständigkeiten, alle übertragbaren Zuständigkeiten auf den jeweils von der Aufgabenstellung zuständigen Ausschuss übertragen.