Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Beschluss:

Der klarstellenden Berichtigung zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Siedlung“ (Spessartstraße) wird zugestimmt.

Die klarstellende Berichtigung betrifft Nr. 4. der textlichen Festsetzungen.

Die textlichen Festsetzungen sind wie folgt zu ändern:

1.    textliche Festsetzung Nr. 3

der Passus „die Traufhöhe darf hier 6 m nicht überschreiten“ ist zu streichen und zu ändern in: „Die Außenwandhöhe darf 6 m, bei Ausformung einer Attika 7 m nicht überschreiten.“

2.    textliche Festsetzung Nr. 4.

„Zahl der Wohneinheiten (§ 9 (1) Nr.6 BauGB)

Im Baufeld 1 ist maximal eine Wohneinheit, im Baufeld 2 sind zwei Wohneinheiten zulässig.“

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Siedlung“ wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.