Sitzung: 22.05.2025 Stadtrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Beschluss:
Der klarstellenden Berichtigung zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Siedlung“ (Spessartstraße) wird zugestimmt.
Die klarstellende Berichtigung betrifft Nr. 4. der textlichen Festsetzungen.
Die textlichen Festsetzungen sind wie folgt zu ändern:
1.
textliche
Festsetzung Nr. 3
der Passus „die
Traufhöhe darf hier 6 m nicht überschreiten“ ist zu streichen und zu ändern
in: „Die Außenwandhöhe darf 6 m, bei
Ausformung einer Attika 7 m nicht überschreiten.“
2. textliche Festsetzung Nr. 4.
„Zahl der Wohneinheiten (§ 9 (1) Nr.6 BauGB)
Im Baufeld 1 ist maximal eine Wohneinheit, im
Baufeld 2 sind zwei Wohneinheiten zulässig.“
Die 6. Änderung des
Bebauungsplanes „Siedlung“ wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen.
