Sitzung: 25.07.2023 Kultur- und Sozialausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
In der Haus- und Badeordnung des Bergschwimmbades wird neu festgelegt:
·
Bei
Kindern ist ein Altersnachweis mittels Schülerausweis, Kinderausweis oder
Saisonkarte erforderlich.
·
Kindern
unter 10 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten,
Aufsichtsverpflichteten oder sonstigen Erwachsenen, der für den Badebesuch
die Aufsicht ausübt und ausüben kann, gestattet.
· Ab dem Alter von 10 Jahren - bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen nachweislich schwimmfähige Kinder, die sicher schwimmen können, ohne Begleitung in das Schwimmbad. Nachweis für die Schwimmfähigkeit ist das Schwimmabzeichen Bronze.
· Über die Eignung von Nachweisen entscheidet das Badepersonal.