Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Beschluss:

Die Stadt Erlenbach a.Main widerruft mit Wirkung ab dem 01.01.2023 die mit Schreiben vom 24.11.2016 beim zuständigen Lagefinanzamt Aschaffenburg abgegebene Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG. Für sämtliche nach dem 31.12.2022 ausgeführten städtischen Leistungen erfolgt die umsatzsteuerliche Sachbehandlung somit nach den Regelungen des § 2b UStG.

Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Jahressteuergesetzes 2022.