Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

Die illegal errichteten Auffahrtsrampen in öffentlichem Verkehrsgrund sind zurückzubauen.

Den Anträgen von Grundstückseigentümern zur Absenkung von Hochborden im öffentlichen Straßenraum zur Erleichterung der Zufahrbarkeit zu Garagen und/oder PKW-Stellplätzen auf Privatgrund wird in Einzelfällen unter der Voraussetzung zugestimmt, sofern eine örtliche Überprüfung durch das Stadtbauamt erfolgt ist, von dort die Zustimmung hierzu erteilt wurde und die Beauftragung einer geeigneten Tiefbaufirma mit abschließender Kostenübernahme durch den Antragsteller erfolgt ist.