Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Beschluss:

Die Benutzungsgebühren, die für den Besuch einer städtischen Kindertageseinrichtung zu entrichten sind, werden aufgrund der angeordneten Schließungen allen Eltern, die keine Notbetreuung oder eine Betreuung von bis zu 5 Tagen in Anspruch genommen haben, für die Monate April und Mai 2021 erlassen. In diesen Fällen erfolgt eine Rückerstattung für den Monat April bzw. eine Verrechnung mit dem Monat Juni.

 

Für die Kindergarten- und Krippenkinder sowie für Hortkinder die im Mai im Rahmen der Notbetreuung die Kindertageseinrichtung an mehr als 5 Tagen besucht haben, werden die Gebühren anteilig nur für die Tage erhoben, in denen das Kind auch tatsächlich die Einrichtung besucht hat.