Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

 

Beschluss 1:

Der Steuersatz für den ersten Hund wird ab 01.01.2022 von 45 € auf 60 € erhöht.

 

Mehrheitlich beschlossen    Ja 10  Nein 1  Anwesend 11

 

 

Beschluss 2:

In § 5 der Satzung wird in Abs. 3 folgende Regelung zum Bestandsschutz aufgenommen: „Alle vor dem Inkrafttreten dieser Satzung gemeldete Kampfhunde mit Negativzeugnis genießen Bestandsschutz und werden gemäß den Steuertatbeständen 1 und 2 in Abs. 1 besteuert.“

 

Mehrheitlich abgelehnt        Ja 2  Nein 9  Anwesend 11

 

 

Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

Dem Erlass der neuen Hundesteuersatzung wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Die Satzung wird nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam und tritt zum 01.01.2022 in Kraft.