Sitzung: 28.04.2021 Stadtrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25
Beschluss:
1.
Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von
der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können befristet bis 30.06.2021
unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Datum
fälligen Gewerbe- bzw. Grundsteuer stellen. Die zinslose Stundung wird für
einen Zeitraum von höchstens 3 Monaten längstens bis zum 30.09.2021 zinslos
gewährt. Anschlussstundungen für die bis zum 30.06.2021 fälligen Steuern werden
nur im Zusammenhang mit einer angemessenen, längstens bis zum 31.12.2021
dauernden Ratenzahlungsvereinbarung gewährt.
2.
Die Ermächtigung des Bürgermeisters über Anträge
gem. Nr. 1 bis zu einem Gesamtbetrag der zu stundenden Steuerschuld von 50.000
Euro im Einzelfall zu entscheiden wird befristet bis 30.09.2021 verlängert.