Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Beschluss:

Die Benutzungsgebühren, die für den Besuch einer städtischen Kindertageseinrichtung zu entrichten sind, werden aufgrund der angeordneten Schließungen allen Eltern, die keine Notfallbetreuung oder eine Betreuung von bis zu 5 Tagen in Anspruch genommen haben, für die Monate Januar und Februar 2021 erlassen. In diesen Fällen erfolgt eine Rückerstattung für den Monat Januar bzw. eine Verrechnung mit dem Monat März.

 

Für die Kindergarten- und Krippenkinder sowie für Hortkinder die im Januar und Februar im Rahmen der Notbetreuung die Kindertageseinrichtung an mehr als 5 Tagen besucht haben, werden die Gebühren anteilig nur für die Tage erhoben, in denen das Kind auch tatsächlich die Einrichtung besucht hat.